Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle
Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle
Ereignet sich ein Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause, so tritt iim Normalfall die gesetzliche Unfallversicherung als Kostenträger ein. Um den hohen Behandlungsstandard der Behandlung der Verletzung zu gewährleisten, werden seitens der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) speziell ausgebildete Ärzte (Durchgangsarzt oder D-Arzt) ermächtigt, das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren einzuleiten und die Behandlung zu betreuen. Neben einer gesondert fachlichen Qualifikation des Durchgangsarztes, müssen auch die Räumlichkeiten spezielle Anforderungen erfüllen. Der Durchgangsarzt steuert das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren. Hierbei ist er von der Erstversorgung, nach der Entlassung aus einer stationären Behandlung, über die Rehabilitation bis hin zur Festlegung von Entschädigungsleistungen koordinierend tätig. Der D-Arzt hält hierbei den Kontakt zu den behandelnden Unfallkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, hinzugezogenen Fachärzten, der zuständigen Unfallversicherung und gegebenenfalls Berufshelfern. In Deutschland gibt es über 3000 zugelassene Durchgangsärzte, jährlich werden etwa 3 Millionen Versicherte im Durchgangsarztverfahren behandelt. Die Orthopädisch Chirurgisch Praxisklinik Braunschweig besitzt in der Betreuung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen eine langjährige Erfahrung.