Unser
Kontakt

Gerne bieten wir Ihnen unseren Onlineservice an! Hier können Sie wählen zwischen den Bereichen “Rezepte / Verordnungen / Bescheinigungen” oder einer “Operationsanfrage / Zweitmeinung”. Für Option 1 ist die Voraussetzung, dass Sie bereits Patient bei uns sind.

Für gesetzliche Versicherte gilt: Die Gesundheitskarte muss im aktuellen Quartal eingelesen sein. Rezepte für Medikamente werden als E-Rezept zur Verfügung gestellt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermitteln wir direkt an Ihre Krankenkasse. Alle weiteren Verordnungen oder Bescheinigungen holen Sie bitte während unserer Sprechzeiten in der Praxis ab.

    1. Angaben zu meiner Person

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    Straße / Hausnummer

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    Krankenkasse *


    2. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus


    3. Angaben zur Anforderung

    Was benötigen Sie genau? *

    Für welche Diagnose oder Beschwerden?

    Bis wann benötigen Sie die Unterlagen?

    Wichtiger Hinweis
    Für gesetzlich versicherte Patienten gilt:
    Ihre elektronische Gesundheitskarte muss im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen worden sein, damit Rezepte, Verordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden können.

    Sollte Ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal noch nicht eingelesen worden sein, bitten wir Sie, diese zunächst in der Praxis vorzulegen.

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      Für Patienten mit bereits bestehenden Befunden.


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      2. Medizinische Informationen

      Körperregion *

      Seit wann bestehen die Beschwerden? *

      Kurze Beschreibung des Problems *

      Wurde bereits operiert? *


      3. Befunde und Dokumente

      *Bitte scannen oder fotografieren Sie für uns das Dokument mit dem QR-Code, welches Ihnen nach dem MRT/Röntgen ausgehändigt wurde.


      MRT/Röntgen-Upload

       

      Arztbrief Upload


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